Um ehemals arbeitsunfähige Mitarbeiter nach überstandener Krankheit nach den betriebsinternen Richtlinien des BEM wiedereingliedern zu können, müssen Sie folgendes in die Wege leiten bzw. beachten:
Eckpunkte einer Wiedereingliederung nach Krankheit
- Es muss ein Krankenrückkehrgespräch geführt werden
- Sie müssen die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell vorbereiten.
- Gilt dieses Modell eigentlich auch für Beamte?
- Für einen optimalen Ablauf sollte ein Wiedereingliederungsplan erstellt werden
- Wie sieht es während dieser Zeit mit dem Gehalt aus? Wer zahlt dieses?
- Und entsteht während des Eingliederungszeit ein Urlaubsanspruch für den Mitarbeiter?
Expertenwissen zahlt sich aus
Für eine Vertiefung und für Klärung von Detailfragen empfehlen wir Ihnen den Besuch der Praxis-Seminare „Das betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis“ sowie „Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung„, beide aus dem Verlag Dashöfer.